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Institutionen des DRK |
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Erläuterung zur Grafik: Zudem sind dem Deutschen Roten Kreuz der Internationale Bund für Sozialarbeit - Jugendsozialwerk e.V. sowie das Elsa-Brändström-Haus angeschlossen. Schirmherr des Deutschen Roten Kreuzes ist der Bundespräsident. Organe des Gesamtverbandes sind die Bundesversammlung, das Präsidium und der Präsidialrat. Der Bundesversammlung gehören die Vertreter der Landesverbände an, die insgesamt 100 Stimmen führen, vier Delegierte des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. und der Präsident. Zum Präsidium gehören der Präsident, die Vizepräsidentin, der Vizepräsident, der Bundesarzt, der Bundesschatzmeister, die Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz, je ein Vertreter der Frauen- und Männerarbeit sowie des Jugendrotkreuzes, bis zu neun weitere Mitglieder und der Generalsekretär mit beratender Stimme. Der Präsidialrat setzt sich zusammen aus den Präsidenten der 19 Landesverbände und der Präsidentin des Verbandes der Schwesternschaften Bei grundlegenden Fragen zu wichtigen Bereichen bedürfen Beschlüsse des Präsidiums der Zustimmung des Präsidialrates. |
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Übersicht der 19 Landesverbände |
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Die Landesverbände:
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